Aufgaben
- Vorbereitung der Beschlussfassung des Senats über Änderungen der Grundordnung und weiterer Satzungen, mit Ausnahme der Einschreibeordnung, der Auswahlsatzung und der Hochschulprüfungsordnungen
- Vorbereitung der Beschlussfassung des Senats zur Änderung oder Neufassung der Geschäftsordnung
- Vorbereitung der Beschlussfassung des Senats, gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 7 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes, über die Errichtung, Änderung, Aufhebung und Organisation wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten
Die Vorbereitungskompetenz des Senatsausschusses für Satzungsangelegenheiten umfasst formale und inhaltliche Aspekte.
Der Ausschuss ist nicht entscheidungsbefugt.
Zusammensetzung
Vorsitz
Kanzlerin
Geschäftsführung
Sabine Kurzok-Quandel, Leiterin der Stabsstelle Rechtsangelegenheiten
Mitglieder
- 6 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, davon
- 1 aus dem Fachbereich 03
- 2 aus dem Fachbereich 04 und 08-10
- 2 aus dem Fachbereich 01, 02 und 05-07
- 1 aus der Hochschule für Musik Mainz oder der Kunsthochschule Mainz
- 2 Studierende
- 2 akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- 1 nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin oder nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter