Der Hochschulrat berät und unterstützt die Universität in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung sowie ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Entscheidungen des Senats über Erlass oder Änderung der Grundordnung, den Gesamtentwicklungsplan der Hochschule oder das Qualitätssicherungssystem, bedürfen der Zustimmung des Hochschulrats. Ihm gehören insgesamt 10 Mitglieder an, von denen 5 aus der Universität und 5 aus den Bereichen Wirtschaftsleben, Wissenschaft und öffentliches Leben kommen. Die Amtszeit des Hochschulrats beträgt 5 Jahre.
Mitglieder (Amtszeit 01.01.2019 - 31.12.2023)
Vorsitz
Prof. Dr. Dr. Andreas Barner
Stellvertretung
Krista Sager
Universitätsprofessorin Dr. Marietta Horster
Vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit berufene Mitglieder
- Prof. Dr. Dr. Andreas Barner, Mitglied des Gesellschafterausschusses, C.H. Boehringer Sohn AG & Co. KG
- Univ.-Prof. Dr. Irene Dingel, Direktorin der Abteilung für Abendländische Religionsgeschichte des Leibniz-Instituts für Europäische Geschichte
- Universitätsprofessorin Dr. Ursula Nelles, ehemalige Rektorin der Universität Münster
- Dr. Thomas Bellut, Intendant des Zweiten Deutschen Fernsehens
- Krista Sager, Hamburger Senatorin für Wissenschaft und Forschung a.D., ehem. wissenschafts- und forschungspolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion
Vom Senat der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gewählte Mitglieder
- Universitätsprofessorin Dr. Marietta Horster, Fachbereich 07 – Geschichts- und Kulturwissenschaften
- Universitätsprofessor Dr. Jürgen Gauß, Fachbereich 09 – Chemie, Pharmazie und Geowissenschaften
- Universitätsprofessor Sebastian Sternal, Hochschule für Musik Mainz
- Tabea Gandelheidt, Fachbereich 02 - Sozialwissenschaften, Medien und Sport
- Dr. Beate Hörr, Leiterin des Zentrums für wissenschaftliche Weiterbildung