Zentrale Verwaltung

Die Zentrale Verwaltung versteht sich als dienstleistende Einrichtung. Sie unterstützt und fördert die Beschäftigten der Universität bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Forschung, Lehre und wissenschaftlicher Weiterbildung. Die Zentrale Verwaltung untersteht der Kanzlerin und ist nach sachlichen Gesichtspunkten in verschiedene Dezernate/Abteilungen gegliedert.