Das Allgemeine Geleichbehandlungsgesetz räumt in § 13 (1) allen Beschäftigten das Recht zur Beschwerde ein, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis wegen eines im Gesetz genannten Grundes vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten benachteiligt fühlen.
Die zuständige Stelle für Beschwerden ist die Kanzlerin. Bitte wenden Sie sich an kanzlerin@uni-mainz.de.