Aufgaben
- Vorbereitung von Senatsentscheidungen in allen IT-Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die gesamte Universität, dazu gehören:
- die Begleitung und Beratung bei der Einführung und dem Betrieb von Informationssystemen sowie der Digitalisierung von Geschäftsprozessen an der JGU
- die Beratung in Fragen der Digitalisierung der Lehre, insbesondere im Hinblick auf die technischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen
- die Begleitung von IT-Maßnahmen der Universität, insbesondere in Fragen des Universitäts-Datennetzes, des Einsatzes der größeren DV-Anlagen und Software-Pakete der Fachbereiche / künstlerischen Einrichtungen, der Zentralen Einrichtungen und der Verwaltung
- Vorbereitung von Senatsentscheidungen über die Entwicklung und Fortschreibung eines IT-Gesamtkonzeptes für die Universität
- Grundsätzliche Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Entscheidung über die Vergabe von Mitteln für E-Teaching und E-Learning
- Vorbereitung der Beschlussfassung des Senates über die Benutzungs- und Gebührenordnung für das ZDV
Entscheidungsbefugnis: Nein, außer bei der Vergabe von Mitteln für E-Teaching / E-Learning
Zusammensetzung
Vorsitz
Chief Information Officer (CIO)
Geschäftsführung (beratend)
Leitung des Zentrums für Datenverarbeitung
Mitglieder
- 10 Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, davon
- 3 aus den Fachbereichen 01, 05-07
- 2 aus den Fachbereichen 02 und 03
- 1 aus dem Fachbereich 04
- 3 aus den Fachbereichen 08-10
- 1 aus der Hochschule für Musik Mainz oder der Kunsthochschule Mainz
- 3 Studierende
- 3 akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, davon
- 1 aus den Geistes-/Kultur- oder Gesellschaftswissenschaften
- 1 aus den Naturwissenschaften oder der Medizin
- 1 aus der Informatik
- 1 nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin oder nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter
- 1 nicht wissenschaftliche/r Mitarbeiterin oder Mitarbeiter aus dem Bereich des ZDV
Beratend (kraft Amtes)
Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
Vizepräsident für Studium und Lehre
Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche, welche nicht im Ausschuss vertreten sind. Sie können sich durch die die Prodekaninnen oder Prodekane vertreten lassen oder eine sachkundige Beauftragte oder einen sachkundigen Beauftragten als Vertretung entsenden.