Senat

Der Senat nimmt, soweit das rheinland-pfälzische Hochschulgesetz oder die Grundordnung nichts anderes bestimmen, alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung wahr, welche die gesamte Universität betreffen. Er erfüllt u.a. folgende Aufgaben:

  • Erlass der Grundordnung und Verabschiedung weiterer universitärer Satzungen
  • Entscheidung über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen
  • Entscheidung in Forschungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
  • Zustimmung zu den Vorschlägen der Fachbereiche für die Besetzung von Professuren
  • Entscheidung über zentrale Ehrungen der Universität
  • Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der Vizepräsidentinnen und/oder der Vizepräsidenten auf Vorschlag des Hochschulrats
  • Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten der Universität
  • Beschluss über den Gesamtentwicklungsplan der Hochschule.

Weitere Aufgaben ergeben sich aus § 76 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes.