Der Senat nimmt, soweit das rheinland-pfälzische Hochschulgesetz oder die Grundordnung nichts anderes bestimmen, alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung wahr, welche die gesamte Universität betreffen. Er erfüllt u.a. folgende Aufgaben:
- Erlass der Grundordnung und Verabschiedung weiterer universitärer Satzungen
- Entscheidung über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen
- Entscheidung in Forschungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
- Zustimmung zu den Vorschlägen der Fachbereiche für die Besetzung von Professuren
- Entscheidung über zentrale Ehrungen der Universität
- Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten, der Kanzlerin oder des Kanzlers sowie der Vizepräsidentinnen und/oder der Vizepräsidenten
- Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten der Universität
- Beschluss über den Gesamtentwicklungsplan der Hochschule.
Weitere Aufgaben ergeben sich aus § 76 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes.
für Mitglieder der JGU
Gemäß § 72 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes (HochSchG) kann der Senat einzelne Aufgaben auf von ihm gebildete Ausschüsse zur Beratung oder Entscheidung übertragen. Den Ausschüssen mit Entscheidungsbefugnis gehören gemäß § 72 Abs. 2 des HochSchG mehrheitlich Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und mindestens je ein Mitglied aus den Gruppen der Studierenden, der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung an.
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt 1 Jahr, die der übrigen Mitglieder 3 Jahre, soweit gemäß § 40 Abs. 2 HochSchG das Hochschulgesetz oder die Grundordnung nichts anderes regelt.
- Entwicklung von Kriterien der inneruniversitären Forschungsförderung
- Entgegennahme und Diskussion des Berichtes des für Forschung zuständigen Vizepräsidenten über das Vergabeverfahren und die Mittelverteilung im Rahmen der universitätsinternen Forschungsförderung (Stufe I)
- Erarbeitung von Vorschlägen für den Senat zur Errichtung oder Aufhebung Interdisziplinärer Arbeitskreise
- Entscheidung über die Vergabe von Stipendien entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der JGU
- Wahrnehmung der Aufgaben der hochschuleigenen Vergabekommission gemäß § 16 der Richtlinie über die Vergabe der Stipendien an besonders begabte Promovendinnen und Promovenden in Rheinland-Pfalz
- Erarbeitung von Kriterien zur Ablauforganisation, Antragsstellung, Antragsfristen für die Vergabe der Stipendien auf Basis der (internen) Richtlinie
- Erarbeitung von Beschlussvorlagen für den Präsidenten zur Vergabe in Förderprogrammen für Frauen, wie z.B.
- den Preisen für besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -künstlerinnen
- den Post-Doc-Stellen zur Frauenförderung des Landes (insgesamt 2,75 Stellen)
- Vergabe der Gastprofessur „Frauen- und Geschlechterforschung Rheinland-Pfalz“Die Vorschläge werden von der zentralen Gleichstellungsbeauftragten vorgestellt.
Der Ausschuss ist teilweise entscheidungsbefugt.
Vorsitz
Vizepräsident für Forschung und wissenschaftliche Karrierewege
Geschäftsführung
Leitung Abteilung Forschung und Technologietransfer
Mitglieder
- 9 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, davon
- 4 aus den Fachbereichen 01-03 und 05-07
- 3 aus den Fachbereichen 08-10
- 1 aus dem Fachbereich 04
- 1 aus der Hochschule für Musik Mainz oder der Kunsthochschule Mainz
- 3 Studierende
- 3 akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- 1 nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin oder nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter
Beratend (kraft Amtes)
Kanzlerin
Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Mainz
Geschäftsführung des Gutenberg Nachwuchskollegs, sofern Angelegenheiten der Nachwuchsförderung beraten und entschieden werden
- Erstellung eines Vorschlags an den Senat zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten
- Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
- Erstellung von Richtlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen zur Vorlage an den Senat über die Gleichstellungsbeauftragte
- Erarbeitung von Empfehlungen für den Präsidenten zur Vergabe des Preises für den wissenschaftsstützenden Bereich
Der Ausschuss ist nicht entscheidungsbefugt.
Vorsitz
Gleichstellungsbeauftragte
Geschäftsführung
Stabsstelle Gleichstellung und Diversität
Mitglieder
- 3 Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer
- 3 Studierende
- 3 akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
- 3 nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
Beratendes Mitglied
Präsident
- Vorbereitung von Senatsentscheidungen in allen IT-Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die gesamte Universität, dazu gehören:
- die Begleitung und Beratung bei der Einführung und dem Betrieb von Informationssystemen sowie der Digitalisierung von Geschäftsprozessen an der JGU
- die Beratung in Fragen der Digitalisierung der Lehre, insbesondere im Hinblick auf die technischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen
- die Begleitung von IT-Maßnahmen der Universität, insbesondere in Fragen des Universitäts-Datennetzes, des Einsatzes der größeren DV-Anlagen und Software-Pakete der Fachbereiche / künstlerischen Einrichtungen, der Zentralen Einrichtungen und der Verwaltung
- Vorbereitung von Senatsentscheidungen über die Entwicklung und Fortschreibung eines IT-Gesamtkonzeptes für die Universität
- Grundsätzliche Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Entscheidung über die Vergabe von Mitteln für E-Teaching und E-Learning
- Vorbereitung der Beschlussfassung des Senates über die Benutzungs- und Gebührenordnung für das ZDV
Entscheidungsbefugnis: Nein, außer bei der Vergabe von Mitteln für E-Teaching / E-Learning
Vorsitz
Chief Information Officer (CIO)
Geschäftsführung (beratend)
Leitung des Zentrums für Datenverarbeitung
Mitglieder
- 10 Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, davon
- 3 aus den Fachbereichen 01, 05-07
- 2 aus den Fachbereichen 02 und 03
- 1 aus dem Fachbereich 04
- 3 aus den Fachbereichen 08-10
- 1 aus der Hochschule für Musik Mainz oder der Kunsthochschule Mainz
- 3 Studierende
- 3 akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, davon
- 1 aus den Geistes-/Kultur- oder Gesellschaftswissenschaften
- 1 aus den Naturwissenschaften oder der Medizin
- 1 aus der Informatik
- 1 nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin oder nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter
- 1 nicht wissenschaftliche/r Mitarbeiterin oder Mitarbeiter aus dem Bereich des ZDV
Beratend (kraft Amtes)
Vizepräsident für Forschung und wissenschaftliche Karrierewege
Vizepräsident für Studium und Lehre
Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche, welche nicht im Ausschuss vertreten sind. Sie können sich durch die die Prodekaninnen oder Prodekane vertreten lassen oder eine sachkundige Beauftragte oder einen sachkundigen Beauftragten als Vertretung entsenden.
- Vorbereitung der Beschlüsse des Senates zu grundsätzlichen Fragen der Qualitätssicherung an der JGU, insbesondere hinsichtlich prinzipieller Erwägungen zur Evaluation,
- Empfehlungen für die Durchführung von Lehrveranstaltungsbefragungen und Befragungen von Absolventinnen und Absolventen,
- Kritische Begleitung der (Re-)Akkreditierungsarbeit des Zentrums für Qualitätssicherung und -entwicklung sowie
- Beschwerdeinstanz in allen Fragen der Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen durch das Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung.
Entscheidungsbefugnis: Nein, außer bei Anliegen im Rahmen der Funktion als Beschwerdeinstanz, wobei in diesem Rahmen externe Mitglieder des Beirats kein Stimmrecht haben.
Vorsitz
Vizepräsident für Studium und Lehre
Geschäftsführung (beratend)
Leitung des Zentrums für Qualitätssicherung und -entwicklung
Mitglieder
- 7 Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer (davon 3 externe Mitglieder)
- 2 Studierende (davon ein externes Mitglied)
- 2 akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter (davon ein externes Mitglied)
- 1 nicht wissenschaftliche/r Mitarbeiterin oder Mitarbeiter (intern)
Der Ausschuss soll in seiner Zusammensetzung das Fächerspektrum der Universität angemessen repräsentieren.
- Vorbereitung der Beschlussfassung des Senats über Änderungen der Grundordnung und weiterer Satzungen, mit Ausnahme der Einschreibeordnung, der Auswahlsatzung und der Hochschulprüfungsordnungen
- Vorbereitung der Beschlussfassung des Senats zur Änderung oder Neufassung der Geschäftsordnung
- Vorbereitung der Beschlussfassung des Senats, gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 7 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes, über die Errichtung, Änderung, Aufhebung und Organisation wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten
Die Vorbereitungskompetenz des Senatsausschusses für Satzungsangelegenheiten umfasst formale und inhaltliche Aspekte.
Der Ausschuss ist nicht entscheidungsbefugt.
Vorsitz
Kanzlerin
Geschäftsführung
Abteilung Rechtsangelegenheiten
Mitglieder
- 6 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, davon
- 1 aus dem Fachbereich 03
- 2 aus dem Fachbereich 04 und 08-10
- 2 aus dem Fachbereich 01, 02 und 05-07
- 1 aus der Hochschule für Musik Mainz oder der Kunsthochschule Mainz
- 2 Studierende
- 2 akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- 1 nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin oder nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter
- Vorprüfung der Ordnungen für Hochschulprüfungen, Promotions- und Habilitationsordnungen und Erarbeitung einer entscheidungsreifen Vorlage für den Senat zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 76 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes
- Fragen der Fach-Studienberatung, der Studienverlaufsanalyse und der Studienorganisation
- Fragestellungen, die in Zusammenhang mit der Neukonzeption, der Entwicklung von Modellprojekten sowie der Änderung und Einführung neuer Studienangebote stehen
- Erörterung von Grundsatzfragen der Lehre und der wissenschaftlichen Weiterbildung
- Beratung hinsichtlich der Leitlinien und Konzepte zur Entwicklung der Studienstruktur an der JGU unter Einbeziehung der wissenschaftlichen Weiterbildung
- Grundsatzfragen im Zusammenhang mit Kapazitäten
- Vorbereitung der Beschlussfassung des Senats zur Einschreibeordnung und zur Auswahlsatzung der Universität
Der Ausschuss ist nicht entscheidungsbefugt.
Vorsitz
Vizepräsident für Studium und Lehre
Geschäftsführung (in Abhängigkeit von den Themen der jeweiligen Sitzung)
Stellvertretende Leitung der Abteilung Entwicklung und Planung oder
Leitung des Zentrums für wissenschaftliche Weiterbildung
Mitglieder
- 5 Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer
- 5 Studierende
- 5 akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, davon gehört jeweils eine/r den folgenden Bereichen an:
- Fachbereiche 01–03
- Fachbereich 04
- Fachbereiche 05–07
- Fachbereiche 08–10
- Hochschule für Musik Mainz oder Kunsthochschule Mainz
- 5 nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter, davon gehört jeweils eine/r den folgenden Bereichen an:
- Fachbereiche 01–03
- Fachbereich 04
- Fachbereiche 05–07
- Fachbereiche 08–10
- Hochschule für Musik Mainz oder Kunsthochschule Mainz
Beratende Mitglieder
Dr. Beate Hörr, Leiterin des Zentrums für wissenschaftliche Weiterbildung
Dr. Barbara Blachnik, Stellvertretende Abteilungsleiterin der Abteilung Entwicklung und Planung
- Erörterung von Grundsatzfragen der Versorgung mit Information und Informationsinfrastruktur durch die Universitätsbibliothek Mainz
- Vorbereitung der Beschlussfassung des Senates über Ordnung für die Bibliothek der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Vorbereitung der Beschlussfassung des Senates über die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Mainz
Der Ausschuss ist nicht entscheidungsbefugt.
Vorsitz
Vizepräsident/-in für Studium und Lehre
Geschäftsführung (beratend)
Direktor/-in der Universitätsbibliothek Mainz
Mitglieder
- 5 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, davon jeweils eine/r aus
- den Fachbereichen 01, 05-07
- dem Fachbereich 02
- dem Fachbereich 03
- den Fachbereichen 04, 08-10
- der Hochschule für Musik Mainz oder der Kunsthochschule Mainz
- 2 Studierende
- 2 akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
- 1 nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin oder nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter und
- 1 aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsbibliothek vorgeschlagenes Mitglied
Beratende Mitglieder
Dr. Michael Hansen, Direktor der Universitätsbibliothek Mainz
Chief Information Officer (CIO)
Sofern im Ausschuss Angelegenheiten behandelt werden, die die Universitätsmedizin Mainz betreffen, wird in den Fällen, in denen der FB 04 nicht über eine oder einen gewählte/n Hochschullehrerin oder Hochschullehrer in dem Gremium vertreten ist, der wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin Mainz oder eine von ihm benannte Vertretung zu der jeweiligen Sitzung beratend hinzugezogen.
Entscheidung über Einsprüche, mit denen die Gültigkeit von Wahlen angefochten wird.
Vorsitz
Der Vorsitz wird aus der Mitte des Gremiums gewählt.
Geschäftsführung (beratend)
Leitung Wahlbüro
Mitglieder
- 4 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- 1 Studentin oder Student
- 1 akademische Mitarbeiterin oder akademischer Mitarbeiter
- 1 nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin oder nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter
Beratendes Mitglied
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller-Stach, Vizepräsident für Forschung und wissenschaftliche Karrierewege
Die Zusammensetzung und Aufgaben des Ausschusses ergeben sich aus der Wahlordnung.
- Beratung der Fachbereiche im Vorfeld einer Antragstellung auf Verleihung der Ehrenbürger- und Ehrensenatorenwürde sowie der Diether von Isenburg-Medaille vor Behandlung der entsprechenden Anträge im Senat
- Vorbereitung der jeweiligen Beschlussfassung des Senats
- Vorbereitung der Beschlussfassung des Senats bezüglich der Vergabe der „Dr. Willy Eberz-Medaille für besonderes studentisches Engagement an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz“
Der Ausschuss ist nicht entscheidungsbefugt.
Vorsitz
Präsident
Geschäftsführung
Sascha Barth, Präsidialbereich
Mitglieder
- 6 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, davon je eine/r aus
- dem Fachbereich 01
- den Fachbereichen 02-03
- dem Fachbereich 04
- den Fachbereichen 05-07
- den Fachbereichen 08-10
- der Hochschule für Musik oder der Kunsthochschule Mainz
- 1 Studentin oder Student
- 1 akademische Mitarbeiterin oder akademischer Mitarbeiter
- 1 nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin oder nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter
Beauftragt gemäß § 72 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes
Beauftragt gemäß § 72 Abs. 4 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes
Prof. Dr. Wolfram Ruf
Langenbeckstr. 1
D 55128 Mainz
Tel.: +49 6131 17-8222
Fax: +49 6131 17-3456
E-Mail
Beauftragt gemäß § 72 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes